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   BVerwG, 26.02.1981 - 1 WB 115.80   

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https://dejure.org/1981,5366
BVerwG, 26.02.1981 - 1 WB 115.80 (https://dejure.org/1981,5366)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1981 - 1 WB 115.80 (https://dejure.org/1981,5366)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1981 - 1 WB 115.80 (https://dejure.org/1981,5366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entziehung eines Sicherheitsbescheides - Berufssoldat - Soldat auf Zeit - Anfechtungsantrag - Neuerteilung des Sicherheitsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 26.02.1981 - 1 WB 115.80
    Zwar ist die Aufhebung eines Sicherheitsbescheides im Falle ihrer Rechtswidrigkeit eine Rechtsverletzung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO und kann deshalb mit der Beschwerde und dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden (BVerwGE 53, 134 ff mit näherer Begründung).

    Im vorliegenden Fall kann offenbleiben, ob das ASBw und der BMVg die seinerzeit für die Entziehung der Sicherheitsbescheide maßgeblichen Gründe als nicht mehr für die Aufrechterhaltung dieser Maßnahme ausreichend ansehen (vgl. Beschwerdebescheid des StvGenInspBw vom 15. Januar 1980 S. 5) oder ob später gewonnene neue Erkenntnisse (Beschwerdebescheid a.a.O. S. 2, 3) zur Neuerteilung der Sicherheitsbescheide geführt haben (vgl. BVerwG Beschluß vom 4. März 1976 - 1 WB 54/74 - insoweit in BVerwGE 53, 134 nicht abgedruckt).

  • VG Berlin, 31.05.2016 - 4 K 295.14

    (Kein) Anspruch auf Zugang zu Verschlusssachen; fehlende Zuverlässigkeit bei

    Denn dies würde jedenfalls voraussetzen, dass die Sicherheitsbedenken mit einem Verhalten begründet werden, das geeignet ist, den Kläger in der Achtung der Öffentlichkeit oder seiner Arbeitskollegen herabzusetzen, und dass diese Bedenken auch mit der Sicherheitsüberprüfung nicht betrauten Personen bekanntgeworden sind (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 1981 - BVerwG 1 WB 115.80 -, Rn. 50, juris).
  • VG Berlin, 31.05.2021 - 4 K 434.19
    Denn dies würde nach dem bereits aufgezeigten Maßstab voraussetzen, dass die Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens mit einem Verhalten begründet worden wäre, das geeignet war, den Kläger in der Achtung der Öffentlichkeit oder seiner Arbeitskollegen herabzusetzen, und dass diese Bedenken insbesondere auch mit der Sicherheitsüberprüfung nicht betrauten Personen bekanntgeworden sind (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 1981 - BVerwG 1 WB 115.80 -, juris Rn. 50; Urteil der Kammer vom 31. Mai 2016 - 4 K 295.14 -, juris Rn. 21).
  • VG Berlin, 09.11.2017 - 4 K 200.16

    Ablehnung eines Antrages eines selbstständigen IT- Fachmanns auf Ermächtigung zum

    Denn dies würde voraussetzen, dass die Sicherheitsbedenken mit einem Verhalten begründet worden sind, das geeignet ist, den Kläger in der Achtung der Öffentlichkeit oder seiner Arbeitskollegen herabzusetzen, und dass diese Bedenken auch mit der Sicherheitsüberprüfung nicht betrauten Personen bekanntgeworden sind (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 1981 - BVerwG 1 WB 115.80 -, juris, Rn. 50; vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 31. Mai 2016 - VG 4 K 296.14 -, juris, Rn. 21).
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